Teilnahmebedingungen - Airfield Night Run 2021

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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen des AIRFIELD NIGHT RUN  
Version.2: 21.07.2020

1 – Geltungsbereich, Teilnehmerinformation
 
(a) Der "AIRFIELD NIGHT RUN“, welcher am Freitag, dem 4.09.2020, im Bereich des Flugplatzes in Bad Vöslau - Kottingbrunn stattfindet, ist eine Laufveranstaltung. Veranstalter des AIRFIELD NIGHT RUN ist Herr Erwin Kreczy, Gmarchhaufenstraße 14a/2, 1220 Wien. Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die an einem Bewerb des AIRFIELD NIGHT RUN, 10 km Lauf, 5 km Lauf oder 5 km Nordic Walking, in den unterschiedlichen Wertungen, teilnehmen. Als Gerichtsstand gilt Wien.
 
(b) Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den TeilnehmerInnen des AIRFIELD NIGHT RUN. Sie werden laufend angepasst und sind jeweils in der Fassung gültig, die vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurde. Änderungen der AGB werden auf der Website www.airfieldnightrun.at bekannt gegeben und sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gültig.
 
(c) Erklärungen vonseiten eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin an den Veranstalter sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform (Post: AIR-EVENTS GmbH, Gmarchhaufenstraße 14a/2, 1220 Wien oder E-Mail: start@airfieldnightrun.at) an den Veranstalter gerichtet werden.
 

 
2 – Anmeldung, Zahlungskonditionen & Rückerstattung, Zeitmessung
 
(a) Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht Ihnen das Team der Veranstaltung unter www.airfieldnightrun.at gerne zur Verfügung.
 
(b) ONLINE ANMELDUNG: Die Anmeldung zu allen Bewerben des AIRFIELD NIGHT RUN ist nur über das Internet möglich.
 
(c) NACHNENNUNGEN sind für alle Bewerbe bis am Freitag, dem 4.09.2020, dem Veranstaltungstag über die Internetanmeldung möglich. Bei Nachnennungen erhöht sich die Nenngebühr um EUR 5,–.
 
(d) SONSTIGE ANMELDUNGEN per Post, E-Mail oder telefonisch können wir leider nicht annehmen.
 
(e) Die BEZAHLUNG DER NENNGEBÜHR erfolgt per ONLINE ANMELDUNG durch Banküberweisung.
 
Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wenn ein angemeldeter Teilnehmer / eine angemeldete Teilnehmerin, egal aus welchem Grund, nicht zum Start antritt, so besitzt er / sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.
 
(f) Bei Anmeldung via Internet erhalten alle TeilnehmerInnen unmittelbar nach erfolgter Absendung eine Anmeldebestätigung.
 
(g) Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage des Event-Tickets möglich.
 
Aus ökologischen Gründen (Abfallvermeidung) ist es nicht notwendig, die Rechnung auszudrucken und mitzubringen.
 
(h) Nach persönlicher Absprache mit dem Veranstalter können nur bis einschließlich 31.08.2020, Namensänderungen vorgenommen werden. Die Startnummern sind nach ablaufen der Onlineanmeldefrist nicht übertragbar.
 
(i) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat das Recht auf einen Startplatz und auf die Teilnahme an der Veranstaltung, wenn die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt und die Bezahlung des Startgeldes getätigt wurde. Nur bei vollständigem und ungerechtfertigtem Ausfall der Veranstaltung kommt eine Rückbezahlung des Startgeldes in Betracht. Dabei entsteht aber kein Rechtsanspruch auf Leistungen, welche kostenlos vom Veranstalter angekündigt wurden (StarterInnenpaket).
 
(j) Änderungen im Streckenverlauf oder im Ablauf der Veranstaltung sind vonseiten der Veranstalter jederzeit möglich, v.a. aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von behördlicher Vorschrift.
 
(k) Die HöchstteilnehmerInnenzahl liegt insgesamt für alle Bewerbe bei 200 Personen. Die Veranstalter behalten sich vor, Anmeldungen, die darüber hinaus gehen, abzulehnen. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt, zu dem die Nenngelder beim Veranstalter einlangen, gereiht.
 
(l) Ohne STARTNUMMER sowie Chip ist keine Zeitmessung möglich. Alle TeilnehmerInnen erhalten bei der Startnummernausgabe eine Startnummer, welche am Oberkörper gut sichtbar getragen werden muss, und einen Chip, welcher am Fußgelenk mit einem Neoprenband vom Veranstalter befestigt werden muss.

 
 
3 – Teilnahme, Ausschluss, Disqualifikation
 
(a) JedeR, der oder die das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, an einem der Bewerbe des AIRFIELD NIGHT RUN teilzunehmen. TeilnehmerInnen unter 16 Jahren, benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
 
(b) Es ist, grundsätzlich nicht gestattet, am AIRFIELD NIGHT RUN und all seinen Bewerben mit einem Sportgerät jedweder Art, sowie einem sonstigen Fortbewegungsmittel, teilzunehmen. Dieses Verbot beinhaltet u. a. auch Rollstühle, Rennrollstühle, Kinderwägen und Fahrräder. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Die Nichteinhaltung dieser Regelung führt zur Disqualifikation des jeweiligen Teilnehmers / der jeweiligen Teilnehmerin.
 
(c) Informationen zu Organisation und Ablauf der Veranstaltung werden auf der Website www.airfieldnightrun.at veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen können auch am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Etwaige Anweisungen des Veranstalters bzw. dessen befugten Personals, das als solches gekennzeichnet ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Andernfalls sind die Veranstalter befugt, Personen, die den ausdrücklichen Anweisungen des Veranstalters oder ihres Personals zuwiderhandeln, aus der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren.
 
(d) Der AIRFIELD NIGHT RUN findet bei jedem Wetter statt. Bei "Höherer Gewalt" (z. B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z. B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In diesem Fall besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen.
 
(e) Hat ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin bei der Anmeldung unrichtige Daten angegeben, welche die Beurteilung seiner / ihrer sportlichen Leistung verfälschen, so ist der Veranstalter berechtigt, die jeweilige Person zu disqualifizieren. Selbes gilt für Personen, die einer Sperre durch die NADA oder durch einen anderen nationalen Sportverband unterliegen sowie für Personen, die gedopt an den Start gehen. Erfüllt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin einen dieser Punkte, die zur Disqualifikation führen können, so ist die Anmeldung und damit das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin und dem Veranstalter nicht rechtsgültig, da sie nicht mit den AGBs des AIRFIELD NIGHT RUN überein stimmt.
 
(f) Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder verzögert wird und dass keine andere Personen in irgendeiner Weise gefährdet werden. Andernfalls hat der Veranstalter und das von ihnen befugte und entsprechend gekennzeichnete Personal jederzeit die Befugnis, Personen aus der Veranstaltung auszuschließen und ggf. zu disqualifizieren. Auch das Personal von medizinischen Diensten ist unter gewissen Umständen ermächtigt, einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin die (weitere) Teilnahme an einem Bewerb des AIRFIELD NIGHT RUN zu untersagen, wenn dies beispielsweise die Gesundheit eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin gefährden würde.
 
(g) Der AIRFIELD NIGHT RUN findet auf einem abgegrenzten Bereich des Flugplatzes Vöslau-Kottingbrunn statt. Ein verlassen dieses abgegrenzten Bereiches ist NICHT GESTATTET und führt zur sofortigen Disqualifizierung des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin und Verweis vom Veranstaltungsgelände.
 

 
4 – Haftungsausschluss
 
(a) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden.
 
(b) Bei "Höherer Gewalt" (z. B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z. B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung seitens des Veranstalters, den TeilnehmerInnen Schadenersatz zu leisten.
 
(c) Die TeilnehmerInnern sind selber dafür verantwortlich, vor der Teilnahme an einem der Bewerbe des AIRFIELD NIGHT RUN´s ihren Gesundheitszustand von einem Arzt / einer Ärztin überprüfen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken der TeilnehmerInnen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Personen, die über keine gültige Anmeldung für den Bewerb verfügen, an dem sie teilnehmen, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
 
(d) Der Veranstalter haftet nicht für bestimmte Dekorationen, Licht -, Ton- und Luftfahrtelemente. Diese können auf Anordnung der Behörden oder bei unpassendem Wetter vom Veranstalter ersatzlos und ohne Rückvergütung gestrichen werden.

(e) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung durch Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere einer Ansteckung mit Covid 19, die durch eine Teilnahme an der Veranstaltung entstehen. Der Teilnehmer/in ist sich der Gefahren und des Risikos eines Laufes in weitgehender Dunkelheit bewusst.
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und Gefahr.  Der Veranstalter haftet nur bei grob fahrlässigem Verhalten von sich und seinen Erfüllungsgehilfen..
 
 
5 – Datenerhebung und -verwertung
 
(a) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des AIRFIELD NIGHT RUN stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass ihre bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden, um die Veranstaltung durchführen und ordnungsgemäß abwickeln zu können. Das beinhaltet gegebenenfalls auch die Weitergabe der Daten an medizinische Dienste, welche die Veranstaltung betreuen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stimmt weiters zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten an die Firma TIME NOW SPORTS OG und der race result AG weitergegeben werden dürfen, um die Zeitnehmung, sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Ergebnislisten im Internet und Printmedien, zu ermöglichen.
 
(b) Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews von und mit der Teilnehmerin / dem Teilnehmer dürfen von dem Veranstalter in allen Medien (Print/Online/TV) verbreitet und veröffentlicht werden, ohne dass vonseiten des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin ein Anspruch auf Vergütung entsteht.
 
(c) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des AIRFIELD NIGHT RUN stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten in StarterInnen- und Ergebnislisten veröffentlicht werden dürfen. Dies beinhaltet auch die mediale Verbreitung in Online-, Print-, Hörfunk- und Rundfunkmedien.
 
(d) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des AIRFIELD NIGHT RUN stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekannt gegebene E-Mail-Adresse von dem Veranstalter verwendet werden darf, um Informationen betreffend der Veranstaltung zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben.
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